Förderungen
Kinder und Jugend- Schulförderung
Der Vorstand des BKMF-Austria hat am 13. September 2021 das Kinder und Jugend-Förder-Programm beschlossen.
Hilfsmittel zur Eigenversorgung
Wie z.B. bauliche Änderungen in der Wohnung, d.h. Anpassen von Bade-, Dusch- und WC-Räumen, Anbringen von Haltestangen, Versetzen von Liftknöpfen, Türfallen, usw.
Werden durch das Sozialministeriumservice (früher den „Bundessozialämtern) vom Bund bzw. den Ländern (je nach Bundesland unterschiedlich) finanziert. Sozialversicherungsträger leisten Zuschüsse.
Kleider, Schuhe
Wenn das Tragen von Konfektionskleidern nicht möglich ist werden die Änderungskosten dzt. leider noch nicht übernommen (diese sind nur als „außergewöhnliche Belastungen“ steuerlich absetzbar) Orthopädische Maßschuhe werden bei vorliegender Verordung durch einen Orthopäden von den Sozialversicherungsträgern bis auf einen Selbstbehalt finanziert.
Finanzierung von nicht geförderten Hilfsmitteln
Für spezielle Hilfsmittel wie Fahrräder, usw. besteht eine spezielle Regelung mit dem Sozialministeriumservice. (nähere Informationen beim BKMF-Austria).
Umbauten und Hilfsmittel am Arbeitsplatz und beim Studium
Werden durch das Sozialministeriumservice für den Arbeitnehmer und Dienstgeber gefördert
Umbauten und Hilfsmittel für die Ausbildung (Schule)
Wird durch das Bundesland gefördert
Förderungen des BKMF-Austria in Bestimmten Einzelfällen
Unser Selbsthilfeverein bietet auch in bestimmten Einzelfällen Förderungen für betroffene Mitglieder an.
Siehe Link: Unsere Projekte – Förderungsvoraussetzungen
Weitere Informationen in der Rubrik "Über Kleinwuchs"
- Bekannte Kleinwuchsformen
- Förderungen
- Herausforderungen des Alltags
- Hilfsmittel
- Mein Kind ist kleinwüchsig
- Ratgeber für Eltern
- Soziale und berufliche Herausforderungen
- Was ist Kleinwuchs?