Aktualisierte SEPA-Überweisung Info
21.10.2025
Seit 9. Oktober 2025 wird bei jeder SEPA-Überweisung und SEPA-Echtzeitüberweisung in Euro vor der Autorisierung der Zahlung eine Empfängerüberprüfung vorgenommen. Dabei wird der von dem:der Zahler:in angegebene Empfängername mit dem:der tatsächlichen Kontoinhaber:in des angegebenen Empfängerkontos verglichen. Die möglichen Resultate dieser Überprüfung sind:
„Name stimmt überein“,
„Name stimmt nahezu überein“,
„Name stimmt nicht überein“ und
„Es konnte keine Empfängerüberprüfung durchgeführt werden“.
Bitte verwenden sie ab sofort für ihre Zahlungen an den BKMF-Österreich folgenden Kotowortlaut: Bundesverb. kleinwüchsige Menschen
Die Konto-Nr. bleibt gleich (IBAN AT55 6000 0000 9209 2222)
Die IBAN sorgfältig kontrollieren und falls die Meldung „Der Name des Empfängers stimmt NICHT mit dem Kontoinhaber überein, der für diese IBAN hinterlegt ist.“ trotzdem bitte als richtig bestätigen. Diese Vorgehensweise ist mit der Bank abgesprochen und bestätigt, da es häufiger Probleme gibt.