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Info zu SEPA-Überweisung und SEPA-Echtzeitüberweisung


21.10.2025

Seit 9. Oktober 2025 wird bei jeder SEPA-Überweisung und SEPA-Echtzeitüberweisung in Euro vor der Autorisierung der Zahlung eine Empfängerüberprüfung vorgenommen. Dabei wird der von dem:der Zahler:in angegebene Empfängername mit dem:der tatsächlichen Kontoinhaber:in des angegebenen Empfängerkontos verglichen. Die möglichen Resultate dieser Überprüfung sind: 
„Name stimmt überein“, 
„Name stimmt nahezu überein“, 
„Name stimmt nicht überein“ und 
„Es konnte keine Empfängerüberprüfung durchgeführt werden“.
 
Bitte verwenden sie ab sofort für ihre Zahlungen an den BKMF-Österreich folgenden Kotowortlaut:
 
Bundesverb. kleinwüchsige Menschen
 
Die Konto-Nr. bleibt gleich (IBAN AT55 6000 0000 9209 2222)
 
Für Fragen wenden Sie sich bitte an finanzen@bkmf.at