Nachdem wir heuer unser geplantes 24. BKMF-Österreich-Treffen im Hotel Sperlhof in Edlbach 34/Windischgarsten CORONABEDINGT leider absagen mussten, findet als ERSATZ zumindest eine digitale Jahreshauptversammlung am Freitag, den 4. Juni 2021, ab 16.30 Uhr erstmals statt, zu deren Teilnahme wir recht herzlich einladen.
Digitale Jahreshauptversammlung des „BKMF-Austria“ - „Bundesverband kleinwüchsige Menschen und ihre Familien“, am Freitag, 4. Juni 2021 – Beginn: 16.30 Uhr
Alle Mitglieder/innen des BKMF sind herzlich eingeladen, an der DIGITALEN VIDEOKONFERENZ teilzunehmen und sich mittels E-Mail an jhv-digital@bkmf.at anzumelden um so die Zugangsdaten zu erhalten.
TAGESORDNUNG:
1. Begrüßung und Bekanntmachungen durch den Obmann – Michael Fischer 2. Antrag und Beschlussfassung einer Statutenänderung bzw. -ergänzung in § 10 Absatz 11: zur Möglichkeit und Durchführung von digital organisierten Hauptversammlungen 3. Tätigkeitsberichte des Schriftführers aus 2019 und 2020 – Thomas Wimmer 4. Rechnungsberichte des Kassiers aus 2019 und 2020 – Christoph Koppler 5. Bericht der Rechnungsprüfer und Entlastung des Kassiers 6. Antrag und Abstimmung auf Entlastung des gesamten BKMF-Vorstandes 7. Wahl eines Wahlleiters sowie eines Schriftführers zur Protokollierung der Neuwahl 8. Kurze Vorstellung der neuen Kandidaten für den BKMF-Vorstand (aufgrund der eingereichten Wahlvorschläge) 9. Neuwahl des BKMF-Vorstandes sowie der Rechnungsprüfer für die nächsten 4 Jahre 10. Kurze Statements der neugewählten Vorstandsmitglieder 11. Allfälliges (Wünsche, Anträge und Verschiedenes
Zu Tagesordnungspunkt 2 - Änderung der Statuten in § 10, Absatz 11: „Hauptversammlungen (Generalversammlungen) können auch ohne die physische Anwesenheit der Teilnehmer (zum Beispiel via Telefon- oder Videokonferenz) abgehalten werden. In diesem Fall gelten die Bestimmungen für die Abhaltung von Hauptversammlungen sinngemäß, wobei die technische Lösung zu wählen ist, die sicherstellt, dass alle teilnahmeberechtigten Mitglieder an der virtuellen Versammlung teilnehmen und Wortmeldungen abgeben können. In der Einberufung der virtuellen Versammlung ist anzugeben, welche organisatorischen und technischen Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Versammlung bestehen. Die Entscheidung, ob eine virtuelle Versammlung durchgeführt werden soll und welche Verbindungstechnologie dabei zum Einsatz kommt, ist vom Vorstand zu treffen. Dabei sind sowohl die Interessen des Vereins als auch die Interessen der Teilnehmer angemessen zu berücksichtigen.“
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Damit Sie über Neuigkeiten und Aktivitäten des BKMF-Austria immer aktuell informiert sind, möchten wir alle unsere Mitglieder/innen und Interessierte daran erinnern und einladen, sich unter nachfolgendem Link für unseren NEWSLETTER anzumelden. https://www.bkmf.at/newsletter/
WAHLVORSCHLÄGE:
Wir bitten um Wahlvorschläge für die Besetzung des neu zu wählenden BKMF-Vorstandes bis spätestens 17.05.2021. Danke!
Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag des gesamten BKMF-Vorstandes Michael Fischer (Obmann) |