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Spenden


Ihre Spende an den BKMF ist steuerlich absetzbar

Wir sind der BKMF-Austria!

Unser Kleinwuchsverband braucht Ihre Unterstützung! Bitte helfen Sie uns!

Das Spendengütesiegel des BKMF Austria

Spendenngütesiegel Ref.Nr. 06084Im Jahr 1997 wurde der „Bundesverband kleinwüchsige Menschen und ihre Familien“, kurz: „BKMF-Österreich“ bzw. „BKMF-Austria“ als gemeinnütziger Selbsthilfeverein gegründet. Er setzt sich für die Anliegen und Interessen kleinwüchsiger Menschen sowie insbesondere für Eltern kleinwüchsiger Kinder in Österreich ein.

Durch eine stetig wachsende Mitgliederanzahl sowie vermehrte Anfrage von Betroffenen wuchsen auch die Anforderungen und Herausforderungen des Vereins, sodass wir unsere Vorhaben als Projekte definiert haben (siehe unsere sieben BKMF-Spendenprojekte).

Immer mehr Menschen zeigen soziales Engagement und unterstützen eine karitative Vereinigung. Die Anzahl von Hilfsprojekten und Vereinen erschwert jedoch oft die Auswahl und wird durch die Ungewissheit belastet, ob die Spende auch ihr tatsächliches Ziel erreicht.

Aus diesem Grund wurde das Spendengütesiegel erarbeitet, das seriöse und vertrauenswürdige Organisationen auszeichnet. Um diese Auszeichnung zu erlangen, muss die Organisation einen umfangreichen Kriterienkatalog ordnungsgemäß erfüllen. Von der Rechnungslegung bis zur satzungsgemäßen Verwendung von Spendengeldern, von der Sparsamkeit bis zur Seriosität bei Auftritten in der Öffentlichkeit. Nur wer all diese Kriterien erfüllt, verdient letztendlich die Auszeichnung, die jährlich überprüft und neu verliehen wird. Nähere Informationen unter: www.osgs.at.

Seit 2016 zählt nun auch der „BKMF-Austria“ – „Bundesverband kleinwüchsige Menschen und ihre Familien“ zu den Trägern dieses Gütesiegels. Als gemeinnütziger Verein sind wir auf finanzielle Unterstützung durch Privatspender und Sponsoren angewiesen. Für das uns entgegengebrachte Vertrauen, jeden Euro für sozialkaritative Projekte im Kleinwuchsbereich zu verwenden, bürgt auch das Spendengütesiegel. Dabei gelten der sorgsame Umgang mit Spendengeldern sowie höchste Sparsamkeit und transparente Abrechnung als selbstverständlich. Diese gelebten Grundsätze wurden mit dem Spendengütesiegel offiziell anerkannt.

Bereits vor Erhalt des Spendengütesiegels war sich der „BKMF-Austria“ seiner hohen Verantwortung im Umgang mit seinen Spendengeldern bewusst. Jedes Jahr unterzieht sich unsere Non-Profit-Organisation auch einer wirtschaftlichen Prüfung durch die Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzlei „Holzinger & Partner“ in Eferding/OÖ. Darüber hinaus gibt der öffentliche Tätigkeitsbericht auch allen Interessierten Auskunft.

Verantwortlicher für die Spendenwerbung und Spendenverwendung:
Michael Fischer (Obmann BKMF-Österreich)
Datenschutzbeauftragter:
Thomas Hoanzl (Obmann-Stv. BKMF-Österreich)

Information über die Spenden-Absetzbarkeit

Ihre Spende ist steuerlich absetzbarSeit dem Jahr 2018 können Sie Ihre Spenden, die Sie 2017 getätigt haben, nicht mehr selbst dem Finanzamt melden, um sie steuerlich geltend zu machen. Im Zuge einer Gesetzesänderung sind alle Spenden, die ab dem Jahr 2017 getätigt werden, von allen karitativen Vereinen und Organisationen selbst zu erfassen und dann im Folgejahr gesammelt an das Finanzamt zu melden.

Sie werden dann automatisch bei Ihrer Arbeitnehmerveranlagung berücksichtigt. Voraussetzung dafür ist, dass Sie uns ihren Vor- und Zunamen, sowie einmalig Ihr Geburtsdatum bekannt geben! Zu Ihrer Sicherheit und aus datenschutzrechtlichen Gründen werden die Daten verschlüsselt übermittelt.

Häufig gestellte Fragen

Betrifft mich das?
Ja, wenn Sie Ihre Spende(n) von der Steuer absetzen möchten.

Was muss ich beitragen?
Damit eine eindeutige Identifikation Ihrer Person beim Finanzamt möglich ist, müssen Sie uns ihren Vor- und Zunamen, sowie Ihr Geburtsdatum bekannt geben. Bei Vor- und Zunamen ist es äußerst wichtig, dass Sie ihn uns so nennen, wie auf Ihrem Meldezettel geschrieben! Also bitte den vollen Namen ausgeschrieben und keine Namenskürzel (Elfi, Anni, Gerti etc.) angeben. Wenn Sie einen Doppelnamen haben, geben Sie uns diesen so bekannt, wie er auf dem Meldezettel geschrieben ist.

Welche Vorteile habe ich dadurch?
Ab dem 1.1.2017 müssen Sie für das steuerliche Absetzen Ihrer Spende nur Ihren Vor- und Zunamen, sowie einmalig Ihr Geburtsdatum der Spendenorganisation (Verein BKMF-Austria) bekannt geben. Alles Weitere wird von der Spendenorganisation (Verein BKMF-Austria) erledigt. Ihre Spende wird automatisch bei Ihrem Steuerausgleich 2018 für das Jahr 2017 vom Finanzamt berücksichtigt.

Wie kann ich Ihnen mein Geburtsdatum und meine Zustimmung zur Spendenmeldung zukommen lassen?
Wenn Sie einen Spendenerlagschein von uns haben, bei dem das Feld Geburtsdatum vorgedruckt ist, reicht es, wenn Sie das Geburtsdatum, Vorname und Nachname und Adresse dort eintragen. Oder Sie schicken ein Email mit Ihren Daten an spenden@bkmf.at

Worauf muss ich achten?
Bei Vor- und Zunamen ist es äußerst wichtig, dass Sie ihn uns so nennen, wie auf Ihrem Meldezettel geschrieben! Also bitte den vollen Namen ausgeschrieben und keine Namenskürzel. Wenn Sie einen Doppelnamen haben, bitte genau so schreiben, wie er auf dem Meldezettel geschrieben ist.

Wer ist für diese Änderung verantwortlich?
Die antragslose Arbeitnehmerveranlagung und die damit einhergehenden Gesetzesänderungen liegen in der Verantwortung des Bundesministeriums für Finanzen. Die Verpflichtung zur automatisierten Meldung durch die Spendenorganisationen bringt dem Bundesministerium für Finanzen (BMF) eine massive Kostenersparnis und wälzt die Kontrollaufgabe auf die Organisationen ab.

Warum braucht der BKMF mein Geburtsdatum?
Für eine eindeutige Identifikation Ihrer Person benötigt das Finanzamt ihren Vor- und Zunamen, sowie Ihr Geburtsdatum. Damit sollen Verwechslungen verhindert werden. Aus datenschutzrechtlichen Gründen werden Ihre Daten verschlüsselt übermittelt.

Was passiert, wenn ich mein Geburtsdatum nicht bekannt geben möchte?
Anonyme Spenden bzw. Spenden ab dem 1.1.2017 ohne vollständige und korrekte Angabe von Vorname, Name und Geburtsdatum können von uns nicht der Behörde gemeldet und damit in der Folge auch nicht steuerlich in Ihrem Sinne verarbeitet bzw. zu Ihren Gunsten abgesetzt werden.

Wenn ich meinen Vor- und Zunamen, sowie mein Geburtsdatum bereits bekannt gegeben habe – muss ich noch etwas tun?
Nein. Sobald wir Ihre korrekten Daten haben, melden wir Ihre Jahresspendensumme ans Finanzamt. Ihre Spende wird automatisch steuerlich geltend gemacht. Sie erhalten den Ihnen zustehenden Betrag beim Jahresausgleich automatisch gut geschrieben.

Was ist, wenn ich meine Daten nicht fristgerecht bekannt gegeben habe?
Wenn Sie verabsäumen, uns Ihre Daten fristgerecht bekanntzugeben und deshalb beim automatischen Jahresausgleich 2017 die Spende nicht berücksichtigt wurde, können Sie natürlich innerhalb der gesetzlichen Fristen gegenüber dem Finanzamt Einspruch gegen den Jahresausgleich erheben.

Weitere Informationen finden Sie auch unter www.spenden.at.
Hier gelangen Sie zu unserem BKMF-Spendenformular.


Das BKMF-Spendenkonto

Bundesverband kleinwüchsige Menschen und ihre Familien BKMF-Austria
IBAN: AT55 6000 0000 9209 2222
BIC: BAWAATWW

Ihre Spende können Sie lt. Spendenbegünstigungsbescheid des Finanzamtes auch steuerlich begünstigt absetzen! Unsere Reg. Nr. lautet: SO 2918

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Unsere 7 BKMF-Austria Spendenprojekte



Weitere Informationen in der Rubrik "Der Verein"