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Förderungen


Kinder und Jugend- Schulförderung

Der Vorstand des BKMF-Austria hat am 13. September 2021 das Kinder und Jugend-Förder-Programm beschlossen.

Hilfsmittel zur Eigenversorgung

Wie z.B. bauliche Änderungen in der Wohnung, d.h. Anpassen von Bade-, Dusch- und WC-Räumen, Anbringen von Haltestangen, Versetzen von Liftknöpfen, Türfallen, usw.

Werden durch das Sozialministeriumservice (früher den “Bundessozialämtern) vom Bund bzw. den Ländern (je nach Bundesland unterschiedlich) finanziert. Sozialversicherungsträger leisten Zuschüsse.  

Kleider, Schuhe

Wenn das Tragen von Konfektionskleidern nicht möglich ist werden die Änderungskosten dzt. leider noch nicht übernommen (diese sind nur als “außergewöhnliche Belastungen” steuerlich absetzbar) Orthopädische Maßschuhe werden bei vorliegender Verordung durch einen Orthopäden von den Sozialversicherungsträgern bis auf einen Selbstbehalt finanziert.

Finanzierung von nicht geförderten Hilfsmitteln

Für spezielle Hilfsmittel wie Fahrräder, usw. besteht eine spezielle Regelung mit dem Sozialministeriumservice. (nähere Informationen beim BKMF-Austria).

Umbauten und Hilfsmittel am Arbeitsplatz und beim Studium

Werden durch das Sozialministeriumservice für den Arbeitnehmer und Dienstgeber gefördert

Umbauten und Hilfsmittel für die Ausbildung (Schule)

Wird durch das Bundesland gefördert

Förderungen des BKMF-Austria in Bestimmten Einzelfällen

Unser Selbsthilfeverein bietet auch in bestimmten Einzelfällen Förderungen für betroffene Mitglieder an.
Siehe Link: Unsere Projekte – Förderungsvoraussetzungen



Weitere Informationen in der Rubrik "Über Kleinwuchs"